Alle 6 Jahre müssen Eisenbahnfahrzeuge planmäßig wiederkehrend untersucht werden. Diese Frist darf, je nach Zustand des betreffenden Fahrzeuges mehrmals, pro Verlängerung bis zu ein Jahr, auf maximal acht Jahre verlängert werden.
Wir als Atlas Vertriebs- und Servicepartner sind für die Instandhaltungsfunktion ECM IV zertifiziert (für Produkte von Atlas und Liebherr). Des Weiteren hat uns die Deutsche Bahn für Ihre eigenen Schienenfahrzeuge zertifiziert.
Was bedeutet das für Sie?
Unser Fachpersonal ist geschult und berechtigt, Reparaturen und jährliche Fristprüfungen nach IS530 sowie Revisionen nach IS700 an Zweiwegebaggern durchzuführen.
Was ist ECM ?
Neue Richtlinien für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen mit der Zielsetzung: Mehr Sicherheit und einheitliche Qualität bei der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen im Eisenbahnbetrieb.
Warum betrifft uns das?
Erweiterung auf Zweiwegebagger seit Juni 2022
Durch die EU-Verordnung 2019/779 werden Anforderungen für eine ECM-Zertifizierung einheitlich für Europa geregelt und unterliegen strengen Regularien. ECM steht für „Entity in Charge of Maintenance“, bedeutet im Deutschen „die für die Instandhaltung zuständige Stelle“ und beschreibt die Verantwortlichkeit gegenüber der pflichtgemäßen Instandhaltung von Schienenfahrzeugen. Seit Juni 2022 wurden die bestehenden Regelungen nun auch auf Zweiwegebagger erweitert und treffen damit auch Vermieter und Werkstätten, die Zweiwegebagger warten bzw. vermieten. Im nationalen Fahrzeugeinstellungsregister (NVR) wird daher jedem Zweiwegebagger eine ECM zugewiesen. Diese ECM ist verantwortlich für alle Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der jeweiligen Maschinen und ist dafür entsprechend zertifiziert.
Welche unterschiedlichen ECM Zertifikate gibt es?
Das Instandhaltungssystem zur Zertifizierung von ECM besteht aus 4 Säulen:
ECM - Managementfunktion
ECM II - Instandhaltungs-Entwicklungsfunktion
ECM III - Instandhaltungs-Managementfunktion
ECM IV - Instandhaltungs-Erbringungsfunktion
Wichtige Information
Unsere Zweiwegebagger & Anbauwerkzeuge sind natürlich auch in unserem Mietpark weiterhin zu fairen Konditionen erhältlich. Zudem sind unsere Maschinen in einer Eisenbahnhaftpflicht nach §14 AEG versichert.