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Interne Meldestelle 


Für Meldungen von Verstößen im Sinne von § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz, das in Deutschland am 2. Juni 2023 in Kraft getreten ist, soll Hinweisgeber, auch Whistleblower genannt, vor Benachteiligungen schützen. Es schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Meldung von Missständen in Unternehmen. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten, interne Meldeverfahren für Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht oder sonstige Missstände einzurichten. Zudem gewährt es dem Hinweisgeber Schutz vor Repressalien, wie Kündigung oder Diskriminierung, und ermöglicht unter bestimmten Bedingungen die anonyme Meldung von Missständen. Das Gesetz zielt darauf ab, eine offene Unternehmenskultur zu fördern und die Meldung von Fehlverhalten in Betrieben zu erleichtern.

Voraussetzungen für Meldungen


Relevante Verstöße sind Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen, die in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fallen. Mit diesen Meldemöglichkeiten möchten wir Ihnen als Mitarbeiter/in der Böhrer Baumaschinen Gruppe sowie Ihnen als Person im Umfeld der Firma die Möglichkeit geben, Verstöße im Sinne von §2 HinSchG durch Mitarbeitende oder Personen im Umfeld der Firma Böhrer Baumaschinen (auch anonym) zu melden. Zu Personen im Umfeld der Böhrer Baumaschinengruppe gehören nicht nur deren Mitarbeitende sondern auch Lieferanten oder Dienstleister, die in deren Auftrag tätig geworden sind.

 

Folgende Meldekanäle stehen Ihnen zur Verfügung


 

Interne Meldestellen

  • Telefonisch: 06183 928 55 27

 

Externe Meldestelle

 

Downloads


Download Hinweisgeberschutzgesetz (460 kb)

Hinweisgeberformular (PDF 1,4 MB)

Wichtige Hinweise


  • Meldungen sind optimalerweise schriftlich (per Brief, per E-Mail oder online) abzugeben. Nach Absprache können im weiteren Verfahren persönliche Vorsprachen bzw. Rücksprachen erfolgen.
  • Briefe an die interne Meldestelle sind wie folgt zu adressieren (Eine Kennzeichnung mit „Vertraulich“ wird empfohlen):

Böhrer Baumaschinen GmbH & Co. KG
Interne Meldestelle (Vertraulich)
Buchener Str. 16g

74731 Walldürn

  • Vordruck zum Download: Zur Abgabe eines schriftlichen Hinweises haben Sie die Möglichkeit, den zum Download bereitgestellten Vordruck zu nutzen. Die Nutzung ist nicht verpflichtend. Der Hinweis kann auch formlos abgegeben werden.
  • Datenübermittlung: Bei der Übermittlung von Informationen oder Hinweisen per unverschlüsselter E-Mail handelt es sich um einen Übertragungsweg, bei dem eine Einsichtnahme durch unbefugte Dritte nicht ausgeschlossen werden kann. Insoweit ist bei einer unverschlüsselten E-Mail der Vertraulichkeitsschutz in einem geringeren Maße gewährleistet als bei einem Brief in einem verschlossenen Umschlag.
  • Sachstand: Gerne wird unsere interne Meldestelle Sie auf ausdrücklichen Wunsch über aktuelle Sachstände dieses Vorgangs informieren. Bitte beachten Sie in diesem Falle, dass hierzu Ihre Kontaktdaten erforderlich sind, welche Sie uns freiwillig hinterlassen müssen.
  • Pflicht zur Datenweitergabe: Ihre Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein gegenüber Dritten Angaben zu Ihrer Person zu machen, werden wir uns zuvor mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • Kontaktdaten: Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber*in sind freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Meldestelle und beschleunigt das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises. Die Interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Hinweise.

  • Einwilligung: Sollten Sie Angaben zu Ihrer Person machen, willigen Sie mit der Abgabe des Hinweises ein, dass wir diese Daten zum Zweck der Aufklärung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.